Wer kann mit dem WWB bewerten?
Bewerten können mit dem WWB sowohl Planer wie auch Betreiber von Objekten. Die Bewertenden sind für die Erhebung der Daten selbst verantwortlich. Es gibt ist keine offizielle Zulassung oder Bewilligung für Interessierte nötig, da es sich in der Version 1.0 nicht um ein allgemeingültiges Qualitätszertifikat oder Label handelt, sondern um ein Instrument zur Bewertung, Analyse und Darstellung der Qualitäten des eigenen Bestandes bzw. der eigenen Planungen.
Voraussetzungen
Der Bewertende sollte detaillierte Kenntnisse über die zu bewertenden Objekte haben und Zugang zu den für die Bewertung notwendigen Daten haben. Für eine vollständige Bewertung eines Objektes ist eine in Augenscheinnahme vor Ort sehr zu empfehlen.
Vorkenntnisse
Für die Bewertung eines Objektes sind Sachkenntnisse im Bauwesen nötig, die teilweise über die Kenntnisse eines Sachbearbeiters bei einer Wohnungsbaugesellschaft hinaus gehen. Grundlegende Kenntnisse über die Planung, die Gestaltung und den Betrieb von Wohngebäuden sind vorauszusetzen. Eine Aufteilung der zu bewertenden Kriterien (bspw. nach Aktionsradien) auf mehrere Bewerter ist möglich.
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